Glossar

Informationen zu allen wichtigen Begriffen der fachärztlichen Tätigkeit.

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Die Zulassung zum Vertragsarzt

Um als Vertragsarzt arbeiten und gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln zu können, benötigen Sie eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit. Damit Sie Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen dürfen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Approbation
  • Eintrag in Arztregister
  • Absolvierung einer Weiterbildung
  • Besuch von Einführungsveranstaltungen zur GKV

Ablauf der Zulassung

Ihre Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit beantragen Sie bei den paritätisch besetzten Zulassungsausschüssen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Zahlungsausschuss prüft und bewilligt Ihren Antrag dann auf Grundlage der Regelung des Sozialgesetzbuches V (SGB V) und der Zulassungsverordnung-Ärzte. Nach der Zulassungsbewilligung dürfen Sie sich Vertragsarzt nennen.

Regelungen zur Überversorgung

Neben den allgemeinen Vorschriften der Zulassungsrechte haben die Zulassungsausschüsse auch die Regelungen zur Überversorgung und zur Bedarfsplanung zu beachten. Neue Zulassungen sind demnach nur in solchen Regionen zulässig, für die keine Überversorgung festgestellt wurde. Vertragsärzte müssen Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung sein, in deren Gebiet sie ihre Tätigkeit ausüben.

Daten und Fakten

Ende 2007 nahmen 134.172 Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil, darunter 46.198 Ärztinnen. Die Gesamtzahl teilt sich wie folgt auf:

 

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