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Um als Vertragsarzt arbeiten und gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln zu können, benötigen Sie eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit. Damit Sie Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen dürfen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihre Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit beantragen Sie bei den paritätisch besetzten Zulassungsausschüssen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Zahlungsausschuss prüft und bewilligt Ihren Antrag dann auf Grundlage der Regelung des Sozialgesetzbuches V (SGB V) und der Zulassungsverordnung-Ärzte. Nach der Zulassungsbewilligung dürfen Sie sich Vertragsarzt nennen.
Neben den allgemeinen Vorschriften der Zulassungsrechte haben die Zulassungsausschüsse auch die Regelungen zur Überversorgung und zur Bedarfsplanung zu beachten. Neue Zulassungen sind demnach nur in solchen Regionen zulässig, für die keine Überversorgung festgestellt wurde. Vertragsärzte müssen Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung sein, in deren Gebiet sie ihre Tätigkeit ausüben.
Ende 2007 nahmen 134.172 Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil, darunter 46.198 Ärztinnen. Die Gesamtzahl teilt sich wie folgt auf:


