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Die Schadenhöhen vergleichbarer Schäden sind innerhalb von nur zehn Jahren massiv angestiegen. Dieses verdeutlichen acht Beispiele aus unserer Schadenspraxis.

Der geburtsleitende Gynäkologe übersieht grob fehlerhaft ein hoch pathologisches CTG. Das Kind leidet an den Folgen der Sauerstoff-Unterversorgung, ist körperlich und geistig schwerstbehindert. Die Eltern leisten die ganztägige Pflege.
Schadenhöhe 1998: 340.000 Euro
Schadenhöhe 2008: 2.885.000 Euro
Acht Patienten erheben Schadenersatzansprüche gegen ihren Hausarzt, weil sie in seiner Praxis mit Hepatitis C angesteckt worden seien. Der Arzt wird als Träger identifiziert. Die Ansteckung außerhalb der Praxis ist unwahrscheinlich, da alle Anspruchsteller vom gleichen, relativ seltenen genetischen Unterstamm des Virus befallen wurden.
Schadenhöhe 1998: 205.000 Euro
Schadenhöhe 2008: 450.000 Euro
Ein Frauenarzt reagiert bei einer Vorsorgeuntersuchung nicht angemessen auf die Hinweise seiner Patientin, einer 30-jährigen Mutter zweier kleiner Kinder. Ein halbes Jahr später diagnostiziert ein anderer Arzt Brustkrebs. Nunmehr müssen eine Brust und die Lymphknoten entfernt werden. Trotz Chemotherapie und Bestrahlungen verstirbt die Frau drei Monate später.
Schadenhöhe 1998: 32.500 Euro
Schadenhöhe 2008: 549.000 Euro
Ein Arzt hat es unterlassen, den Patienten, einen 60-jährigen Manager, darauf hinzuweisen, dass dessen erhöhte Nierenwerte abgeklärt werden müssen. Dies führte zu einer irreversiblen Schädigung der Nieren mit nachfolgend erforderlicher Transplantation. Dem Patienten entsteht unter anderem ein erheblicher Verdienstausfall.
Schadenhöhe 1998: 660.000 Euro
Schadenhöhe 2008: 940.000 Euro
Ein Augenarzt führt eine Lasik-Operation bei einem Studenten mit -3 und -4 Dioptrien durch. Hierbei wird zu viel Gewebe an einem der Augen abgetragen, so dass der Patient nicht die volle Sehkraft erlangt und nach dem Eingriff besonders blendempfindlich ist. Über diese mögliche Folge wurde der Patient nicht hinreichend aufgeklärt.
Schadenhöhe 1998: 12.000 Euro
Schadenhöhe 2008: 40.000 Euro
Ein HNO-Arzt im Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst erkennt bei einem 55-jährigen Patienten trotz eindeutiger Symptome einen Herzinfarkt nicht. Der Patient verstirbt zwei Tage später und hinterlässt eine nicht berufstätige Ehefrau sowie Zwillinge im Alter von 10 Jahren.
Schadenhöhe 1998: 227.500 Euro
Schadenhöhe 2008: 564.900 Euro
Die AOK macht 2007 Ansprüche geltend, weil ein versicherter Arzt eine Geburt grob fehlerhaft geleitet hat. Der jetzt 18-jährige Geschädigte ist geistig auf der Stufe eines Dreijährigen, motorisch beeinträchtigt und lebt seit 2007 in einem Heim. Vorher wurde er von den Eltern betreut.
Schadenhöhe 1998: 655.000 Euro
Schadenhöhe 2008: 3.279.000 Euro
Ein Orthopäde rät einem 50-jährigen Bauhandwerker zu einem arthroskopischen Eingriff, nachdem er sich bei einem Berufsunfall das Knie verletzt hat. Über die Risiken klärt er den Patienten nicht ordnungsgemäß auf. Durch den Eingriff kommt es zu einer Knieversteifung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 Prozent.
Schadenhöhe 1998: 110.000 Euro
Schadenhöhe 2008: 450.000 Euro
