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Die AOK macht 2007 Ansprüche geltend, weil ein versicherter
Arzt eine Geburt grob fehlerhaft geleitet hat. Der jetzt 18-jährige
Geschädigte ist geistig auf der Stufe eines Dreijährigen,
motorisch beeinträchtigt und lebt seit 2007 in einem Heim.
Vorher wurde er von den Eltern betreut.
Schadenhöhe 2008: 3.279.000 Euro
Zum Vergleich Schadenhöhe 1998: 655.000 Euro

