|

Acht Patienten erheben Schadenersatzansprüche gegen ihren Hausarzt, weil sie in seiner Praxis mit Hepatitis C angesteckt worden seien. Der Arzt wird als Träger identifiziert. Die Ansteckung außerhalb der Praxis ist unwahrscheinlich, da alle Anspruchsteller vom gleichen, relativ seltenen genetischen Unterstamm des Virus befallen wurden.
Schadenhöhe 2008: 450.000 Euro
Zum Vergleich Schadenhöhe 1998: 205.000 Euro


