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Den Schadensfall richtig einschätzen

Was tun, wenn Patienten Ihnen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorwerfen? Informieren Sie sich mit der kostenlosen Broschüre "Tipps im Schadensfall"!

Berufshaftpflicht für Mediziner

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Schwerer Geburtsschaden nach Behandlungsfehler

Der geburtsleitende Gynäkologe übersieht grob fehlerhaft ein hoch pathologisches CTG. Das Kind leidet an den Folgen der Sauerstoff-Unterversorgung, ist körperlich und geistig schwerstbehindert. Die Eltern leisten die ganztägige Pflege.

Schadenhöhe 2008: 2.885.000 Euro  
Zum Vergleich Schadenhöhe 1998: 340.000 Euro

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