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Ihre Approbation liegt hinter Ihnen und nun planen Sie die nächsten Schritte in der Laufbahn Ihrer ärztlichen Ausbildung zum Facharzt? Der Weiterbildungsplaner bietet Ihnen dazu eine kompakte Zusammenfassung der Musterweiterbildungsordnung Ihres zukünftigen Fachgebietes: Dauer der Weiterbildung, Zeiten im ambulanten Bereich, anrechenbare Tätigkeiten in anderen Fachbereichen.
Abgerundet wird das Ganze durch nützliche Hinweise auf relevante Fachbücher und -zeitschriften, statistische Eckdaten und Erfahrungsberichte.
Der Weiterbildungsplaner hilft
Aber: Besorgen Sie sich zusätzlich unbedingt die gültige Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer. Die Anrechnung der Fächer ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel können Sie nur ein bis zwei Anrechnungsfächer belegen. Und in den meisten Bereichen wird ein Anrechnungsfach nur alternativ anerkannt.
Darüber hinaus enthält die Weiterbildungsordnung weitere wesentliche Bedingungen, z.B. wie viel Monate Stationsdienst, operative Tätigkeit und Intensivmedizin Sie nachweisen müssen.
Auch über die möglichen Zusatz-Weiterbildungen (Zusatz-Bezeichnungen) sollten Sie sich zu gegebener Zeit bei Ihrer Ärztekammer erkundigen. Die informiert Sie auch über die weiterbildungsbefugten Ärzte bzw. Einrichtungen, bei denen Sie die Weiterbildung absolvieren dürfen. Die meisten Kammern stellen entsprechende Listen online zur Verfügung.
Was noch wichtig ist:
Bei den angegebenen Weiterbildungszeiten handelt es sich um Mindestzeiten! Gleiches gilt für die Weiterbildungssinhalte, die regelmäßig als Mindestanforderugen zu verstehen sind. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungssinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Folgende weitere Informationen stehen für Sie zur Verfügung:
Wichtige Begriffserläuterungen zur Weiterbildungsordnung
Übersicht über die Struktur der Weiterbildungsordnung
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