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Als Zahnarzt freuen Sie sich jetzt auf einen ruhigen Ruhestand? Doch mit der Ruhe kann es schnell vorbei sein – denn Schadenersatz-Forderungen können Sie auch als Ruheständler treffen.
Die Nachhaftungsversicherung schützt Sie vor Nachforderungen aus Ihrer aktiven Zeit.
Vor Schadenersatz-Forderungen, deren Ursachen während Ihrer beruflichen Tätigkeit als Zahnarzt begründet liegen, sind Sie nicht automatisch geschützt. In der Regel wird eine Berufshaftpflicht-Versicherung mit der Praxisschließung beendet, darüber hinaus besteht dann kein Versicherungsschutz mehr.
Kommt es zu Patientenforderungen während Ihres Ruhestandes, steht Ihnen die Deutsche Ärzteversicherung aktiv zur Seite. Im Rahmen der Nachhaftungsversicherung...
...prüft sie Patientenforderungen
...wehrt unberechtigte Haftungsansprüche ab
...und begleicht im Falle eines Falles Ihren Schaden
Voller Schutz
Der Versicherungsschutz besteht für die Nachhaftung aus der bisher ausgeübten Tätigkeit. Inbegriffen ist auch eine Restrisikoabsicherung, welche die Haftungsrisiken aus außerdienstlichen zahnärztlichen Tätigkeiten (z.B. zahnärztliche Freundschaftsdienste, Nachbarschaftshilfe oder Erste-Hilfe-Leistung ) absichert.
Und wenn Sie Ihre gewohnte Tätigkeit noch nicht völlig zu den Akten legen können, dann ist es gut, wenn auch gelegentliche ambulante zahnärztliche Tätigkeiten abgesichert werden können. Wahlweise in Kombination mit Praxisvertretungen.
Was Ihnen die Nachhaftungsversicherung für Zahnärzte im Ruhestand sonst noch zu bieten hat, erfahren Sie von unseren kompetenten Beratern. Fordern Sie einfach Ihr persönliches Angebot zur Berufshaftpflicht-Versicherung an.


