|

Den stressigen Berufsalltag haben Sie verdient hinter sich gelassen – einem entspannten Ruhestand steht nichts im Wege. Oder doch? Schadenersatzforderungen können Sie auch als Ruheständler treffen.
Die Nachhaftungsversicherung schützt Sie vor Nachforderungen aus Ihrer aktiven Zeit.
Vor Schadenersatzforderungen, deren Ursachen während Ihrer beruflichen Tätigkeit begründet liegen, sind Sie nicht automatisch geschützt. In der Regel wird eine Berufshaftpflicht-Versicherung mit dem Ausscheiden aus dem Beruf beendet, darüber hinaus besteht dann kein Versicherungsschutz mehr.
Stellen Sie sich vor, Sie verschreiben an Ihrem letzten Arbeitstag einem Patienten versehentlich ein falsches Medikament. Dieser nimmt es erst ein paar Tage später ein und Ihnen fällt der Fehler nicht auf. Der Patient erleidet gesundheitliche Schäden und stellt später Schadensansprüche gegen Sie.
Kommt es zu einer solchen Situation, steht Ihnen die Deutsche Ärzteversicherung zur Seite. Im Rahmen der Nachhaftungsversicherung...
...prüft sie Patientenforderungen
...wehrt unberechtigte Haftungsansprüche ab
...und begleicht im Falle eines Falles Ihren Schaden.
Voller Schutz
Der Versicherungsschutz besteht für die Nachhaftung aus der bisher ausgeübten Tätigkeit. Inbegriffen ist auch eine Restrisikoabsicherung, welche die Haftungsrisiken aus außerdienstlichen ärztlichen Tätigkeiten (z.B. ärztliche Freundschaftsdienste, Nachbarschaftshilfe oder Erste-Hilfe-Leistungen) absichert.
Und wenn Sie Ihre gewohnte Tätigkeit noch nicht völlig zu den Akten legen können, dann ist es gut, wenn auch gelegentliche ambulante ärztliche Tätigkeiten abgesichert werden können. Wahlweise in Kombination mit Praxisvertretungen.
Was Ihnen die Nachhaftungsversicherung für Ärzte im Ruhestand sonst noch zu bieten hat, erfahren Sie von unseren kompetenten Beratern. Fordern Sie einfach Ihr persönliches Angebot an.


