Selbstbewusste Medizinerin mit Stethoskop um den Hals lächelt in die Kamera und trägt ein Tablet in ihrer Hand..

Berufs­haft­pflicht für angestellte Ärzte

Si­chern Sie sich als an­ge­stell­te Ärztin oder an­ge­stell­ter Arzt fi­nan­zi­ell ab und schüt­zen Sie sich vor Haft­ungs­ri­si­ken – mit der Be­rufshaft­pflicht Me­dPro­tect, die zu Ihrer Tätig­keit passt.

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Si­chern Sie sich als an­ge­stell­te Ärztin oder an­ge­stell­ter Arzt fi­nan­zi­ell ab und schüt­zen Sie sich vor Haft­ungs­ri­si­ken – mit der Be­rufshaft­pflicht Me­dPro­tect, die zu Ihrer Tätig­keit passt.

GUT ZU WISSEN

Warum ist eine Berufs­haftpflicht für angestellte Ärzte wichtig?

Die An­for­de­run­gen im ärzt­li­chen Al­ltag sind hoch: Un­ter Zeit­druck müs­sen Sie Di­agno­sen stel­len, Be­hand­lun­gen ein­lei­ten und le­bens­wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen. Fe­hler las­sen sich da­bei nicht gänz­lich aus­schlie­ßen. Se­lbst wenn kein Be­hand­lungs­fe­hler vor­liegt, kön­nen Haft­pflicht­an­sprü­che ent­ste­hen.
Viele an­ge­stell­te Ärztin­nen und Ärz­te ver­trau­en dar­auf, dass ihr Ar­beitge­ber sie im Schadensfall ab­si­chert – doch das ist nicht im­mer der Fall. Bei Fe­hlern kön­nen Sie per­sön­lich haft­bar ge­macht wer­den, sei es im Kran­kenhaus, in der Pra­xis oder im MVZ. Da­bei bleibt oft un­klar, ob Ihr Pri­vatver­mö­gen ge­schützt ist, denn mög­li­cherweise spart Ihre Vor­ge­setzte oder Ihr Vor­ge­setzter beim Ver­si­che­rungs­schutz oder wählt ho­he Selbst­be­tei­li­gun­gen. Las­sen Sie da­her die Be­rufshaft­pflicht Ihres Ar­beitge­bers prü­fen. Un­sere Ex­per­tin­nen und Ex­per­ten decken Lücken auf und zei­gen Ihnen, wie Sie sich op­ti­mal ab­si­chern kön­nen.

EMPFEHLUNG

MedProtect ist unsere Berufs­haft­pflicht­versicherung für angestell­te Ärzte

  • Garan­tier­te Auf­nah­me – selbst bei vor­an­ge­gan­ge­nen Schadens­fäl­len
  • Kei­ne Kün­di­gung im Schadens­fall – wir ver­zich­ten auf das Son­der­kün­di­gungs­recht
  • Ris­iko­ge­rech­te Be­rufshaft­pflicht­ver­si­che­rung – Auswahl zwi­schen ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­sum­men
  • Pro­fes­si­o­nel­le Schadens­re­gu­lie­rung – wäh­rend wir un­be­rech­ti­gte An­sprü­che kon­se­quent ab­weh­ren, re­gu­lie­ren wir be­rech­ti­gte For­de­run­gen schnell und an­ge­mes­sen
Ärztin mit Brille und weißem Kittel sitzt an einem Schreibtisch in einer modernen Arztpraxis oder Klinik. Sie blickt freundlich in die Kamera, während sie an einem Computer arbeitet
LEISTUNGEN

MedProtect – entwickelt mit Experten, gemacht für Ärzte 

Un­se­re Be­ruf­shaft­pflicht für an­ge­stell­te Ärz­tin­nen und Ärzte wurde in enger Zusammenarbeit mit den 17 Landesärztekammern entwickelt – passgenau für Ihren Berufsalltag. Da­bei sind nicht nur klas­si­sche Haft­ungs­ri­si­ken ab­ge­deckt, son­dern auch spe­zi­el­le Ge­fah­ren wie Tätig­keits­schäden oder Be­ar­bei­tungs­schäden. Und das bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me.

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VORTEILE

Umfassende Leistungen der Berufs­haft­pflicht­versicherung für angestellte Ärzte

Be­son­ders wich­tig: Ihr Ver­si­che­rungsschutz bleibt be­stehen, selbst wenn ein Ver­schul­den vor der Gut­ach­terkom­mis­sion oder der Schlich­tungs­stel­le der Lan­des­ärz­tekam­mer an­ge­nom­men wird. So sind Sie in je­der Si­tu­a­ti­on ab­ge­sichert, ohne ris­kan­te Lücken.
Zu­sätz­lich greift die in­te­gri­er­te Scha­densersatz-Aus­fall­de­ckung auch dann, wenn Sie selbst ge­schä­digt wer­den. Bei­spiels­wei­se durch eine Pa­tien­tin oder einen Pa­tien­ten, die oder der kei­ne ei­ge­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung be­sitzt oder fi­nan­ziell nicht in der La­ge ist, für den Scha­den auf­zu­kom­men. In sol­chen Fäl­len springt MedPro­tect ein und sichert Sie zuver­lässig ab.

Den Schadensfall richtig einschätzen

In un­serer kos­ten­freien Bro­schü­re „Tipps im Scha­dens­fall“ kön­nen Sie sich aus­führ­lich dar­über in­for­mie­ren, was Sie bei Vor­wür­fen zu Be­hand­lungs- und Auf­klär­ungs­fe­h­lern un­ter­neh­men kön­nen.

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Broschüre Arzthaftpflicht Titelbild

Häufig gestellte Fragen

Ja, denn auch an­ge­stell­te Är­zt­in­nen und Är­z­te haf­ten per­sön­lich, wenn ih­nen ein Be­hand­lungs­fehler un­ter­läuft. Vie­le Ar­beit­ge­ber schlie­ßen an­ge­stell­te Är­zt­in­nen und Är­z­te nicht au­to­ma­tisch in ihre Ber­ufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein und ein Re­st­ri­si­ko be­steht so im­mer. Auch für Be­hand­lun­gen au­ßer­halb der An­stel­lung, wie frei­beruf­li­che Ein­sät­ze oder gut­ach­ter­li­che Auf­ga­ben, be­steht oft kein Schutz. Wer hier nicht vor­sorgt, trägt das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko selbst.

Um eine ers­te Ein­schät­zung über Ihr per­sön­li­ches Haft­ungs­ri­si­ko zu er­hal­ten, hel­fen Ih­nen die nach­fol­gen­den Fra­gen un­serer Check­lis­te:

  • In wel­chem Um­fang über­nimmt mei­n Ar­beit­ge­ber mei­ne per­sön­li­che Haft­ung?
  • Wel­che Ver­si­che­rungssum­me ist im Ver­trag fes­ge­legt?
  • Sind so­wohl ein­fa­che als auch gro­be Fahr­läs­sig­keit ab­ge­deckt?
  • Wird bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit auf Re­gress­an­sprü­che ver­zich­tet?
  • Be­steht Schutz für frei­beruf­li­che, am­bu­lan­te oder sta­tio­nä­re Tä­tig­kei­ten neben der An­stel­lung?
  • Sind Ver­tre­tungs­tä­tig­kei­ten in ei­ner Pra­xis mit­ver­si­chert?
  • Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch für au­ßer­diens­tli­che Ein­sät­ze wie Not­fäl­le, Er­ste-Hil­fe-Leis­tun­gen oder Freund­schafts­dienste?
  • Bin ich auch in ei­nem mög­li­chen Straf­ver­fah­ren ab­ge­si­chert?
  • Gibt es im Ar­beits­ver­trag be­son­de­re Re­ge­lun­gen zur Haft­ung?

In Arz­tpra­xen und Kran­ken­häu­sern gilt oft der „in­ner­be­triebliche Schadens­aus­gleich“ nach dem Drei-Stu­fen-Modell:

  • Leich­te Fahr­läs­sig­keit: Klei­ne Fe­hler, die je­dem pas­sie­ren kön­nen, über­nimmt der Ar­beit­ge­ber voll­ständig.
  • Mit­te­re Fahr­läs­sig­keit: Der Scha­den wird zwi­schen Angestelltem und Ar­beit­ge­ber auf­ge­teilt.
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Schwer­wie­gende Pflich­t­ver­stöß­e, die nicht ent­schuld­bar sind, füh­ren zur vol­len Haft­ung des Ar­bei­tneh­mers. Der Ar­beit­ge­ber kann ihn in Re­gress neh­men.

Wer haf­tet, hängt al­so vom Ver­schul­den ab. Dem­nach ist es wich­tig, dass Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer über eine ei­ge­ne Ber­ufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­fü­gen, um ab­ge­si­chert und vor mög­li­chen fi­nan­zi­ellen Fol­gen ge­schützt zu sein.

Die Ber­ufs­haft­pflicht schützt Sie, wenn im be­ruf­li­chen Al­ltag ein Scha­den ent­steht. Da­zu zäh­len Be­hand­lungs­fe­hler, ei­ne fal­sche Be­ra­tung oder or­ga­ni­sa­to­ri­sche Miss­ge­schi­cke in der Pra­xis oder Kli­nik. Auch Ver­säu­mnis­se bei der Auf­klä­rung, Do­ku­men­ta­ti­ons­fe­hler oder fe­hler­haf­te Ver­ord­nun­gen zie­hen nicht sel­ten Haft­ungs­an­sprü­che nach sich.

Selbst wenn Sie nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen han­deln, kön­nen Pa­tien­tin­nen und Pa­tien­ten An­sprü­che gel­tend ma­chen. Die Ber­ufs­haft­pflicht an­ge­stell­ter Ärzt­in­nen und Ärzt­e wehrt un­be­rech­tigte For­de­run­gen ab und über­nimmt be­rech­ti­ge Schä­den, da­mit Sie sich kom­plett auf Ih­re ärzt­li­che Tä­tig­keit kon­zen­trie­ren kön­nen.

Die Kos­ten ei­ner Be­ruf­shaft­pflicht für an­ge­stell­te Ärzt­in­nen und Ärzt­e hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Ent­schei­dend sind die ge­wünsch­te De­ckungs­sum­me, die Fach­rich­tung, der be­ruf­li­che Sta­tus so­wie der Tä­tig­keits­um­fang. Wenn Sie aus­schließ­lich am­bu­lant tä­tig sind, zah­len Sie in der Re­gel we­ni­ger als je­mand, der zu­sätz­lich Op­era­tio­nen oder sta­tio­näre Be­hand­lun­gen durch­führt.

Üb­lich ist ei­ne De­ckungs­sum­me von 5 Mil­lio­nen Eu­ro. Un­se­re leis­tungs­starken Ta­ri­fe las­sen sich auf 7,5 Mil­lio­nen Eu­ro er­höhen. Selb­stver­ständ­lich er­hal­ten Sie bei uns stets ein in­di­vi­du­el­les An­ge­bot.

Im ärzt­li­chen Be­ruf­sall­tag ent­ste­hen Si­tu­a­tio­nen, in de­nen Haf­tungs­ansprü­che ge­stellt wer­den kön­nen, man­chmal schn­el­ler als Ih­nen lieb ist. Die Be­ruf­shaft­pflicht für an­ge­stell­te Ärzt­in­nen und Ärzte schützt Sie vor den fi­nan­ziellen Fol­gen, über­nimmt die Prü­fung der Rechts­la­ge, wehrt un­be­rech­tigte For­de­run­gen ab und re­gu­liert be­rech­tigte An­sprü­che.

Ab­ge­deckt sind zu­dem:

  • Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die im Rah­men der be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ent­ste­hen.
  • Außer­dienst­li­che Ri­si­ken, wie Er­ste-Hil­fe-Leis­tun­gen, Be­ra­tungen und Be­hand­lun­gen im pri­va­ten Um­feld, kas­sen­ärzt­li­che Be­reit­schafts­dienste, Gut­ach­ter­tätig­kei­ten oder Pra­xis­ver­tre­tung­en.
  • Frei­be­ruf­li­che Tä­tig­kei­ten neben der An­stel­lung, et­wa wenn ein Kran­kenhaus­arzt am­bu­lan­te Ope­ra­tio­nen be­glei­tet.

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