Vorteile der GesundheitsRente

Die 1. Wahl für die betriebliche Altersversorgung der Praxisangestellten. Wir haben für Sie die wichtigsten Vorteile zusammengestellt.

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Die lukrative Altersversorgung
So lukrativ kann das aussehen, wenn Ihre Medizinischen Fachangestellten den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung und Umwandlung ihrer vermögenswirksamen Leistungen optimal für die Verbesserung der Altersversorgung nutzen:

 

Eintrittsalter

Kapitalleistung
(inkl. Überschüssen)

monatliche Rente
(inkl. Überschüssen
ab 65 Jahren)

 

18

442.276 €

1.909,20 €

20

372.452 €

1.615,85 €

25

242.792 €

1.067,07 €

30

158.766 €

   707,41 €

35

104.161 €

   470,88 €

40

  68.424 €

   314,11 €

45

  44.721 €

   208,67 €

50

  29.207 €

   138,66 €



Beispiel: Monatsbeitrag 95 € (56 € Arbeitgeberanteil, 29 € Entgeltumwandlung plus 10 € Zuschuss), Tarif-Rente-Invest, flexibler Rentenbeginn 60 – 67 Jahre, Beginn im Beispiel: 67 Jahre, 8% Wertentwicklung p. a. unterstellt, aber nichtgarantiert, Versicherungsbeginn 01.02.2009

Wichtig für Ihr Praxispersonal

Sie haben Fragen? - Wir haben die Antworten.

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Wichtig für Ihr Praxispersonal
Muss der Arbeitnehmer auch dann weiterhin Beiträge einzahlen, wenn er aufhört zu arbeiten? 
Natürlich können die Beiträge auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen weiterhin privat eingezahlt werden – sollte dies nicht erwünscht oder möglich sein, ist auch eine Beitragsbefreiung der Versicherung möglich.
Kann die Rente durch eine einmalig höhere Beitragszahlung verbessert werden?

Die Versicherung kann zu jeder Zeit, bis zum Höchstbeitrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich eines Festbetrages von 1.800 € jährlich aufgestockt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West liegt im Jahr 2008 bei maximal 2.544 € p.a. Dadurch sind jährliche Einzahlungen von bis zu 4.344 € möglich.

Was geschieht mit der GesundheitsRente, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt?

Kein Problem – Die GesundheitsRente kann einfach zum neuen Arzt oder Zahnarzt mitgenommen werden.

 
48 € Euro mehr anlegen: bei gleichem Gehalt

 

Veranlagungsjahr                      

Anlage  VL
2008 

baV statt VL 
2008
 

Monatliches Bruttogehalt 1.600,00 €
1.600,00 €
Zuschuss Arbeitgeber VL 30,00 € 30,00 €

Zuschuss Arbeitgeber bAV

 

20,00 €

./. Beitragsaufwand zur baV   ./. 78,00 €

Gesamt-Brutto

1.630,00 €

1.572,00 €

./. Steuerbelastung* ./. 183,00 € ./. 167,00 €
./. Sozialabgaben ./. 332,00 € ./. 320,00 €

Nettoverdienst
Überweisung VL

1.115,00 €
./. 30,00 €

1.085,00 €

Netto-Auszahlung

1,085,00 €

1.085,00 €



*Beispiel:
Zahnmedizinische Fachangestellte, geb. 01.03.1983, ledig, Steuerbelastung inkl. Kirchenst. und Solidaritätszuschlag, Rentenvers. 19,9 %, Arbeitslosenvers. 3,3 %, Krankenkasse 13,5 %, (+ 0,9 % erhöhter Arbeitnehmeranteil), Pflegevers. 1,7 % (+ 0,25 % Zuschlag für Kinderlose) Jahresbruttogehalt 20.800 Euro

Die GesundheitsRente: Die beste Lösung für Sie als Arbeitgeber

Gute Grunde sprechen für die GesundheitsRente:

  • Mit geringen Beiträgen die Zukunft der Mitarbeiter sichern
  • Bessere Konditionen, Renditen und Ablaufleistungen durch Gruppenvertrag
  • Einfache Handhabung und geringer Verwaltungsaufwand
  • Kein Haftungsrisiko aus der Betrieblichen Altersversorgung
  • Keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge Ihrer Praxismitarbeiter und die Arbeitgeberbeteiligung

Mit starken Partnern die Zukunft gestalten

Die GesundheitsRente wurde gemeinsam von der Tarifgemeinschaft (Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten (AAA), Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und Verband medizinischer Fachberufe und den Produktpartnern Deutsche Ärzteversicherung,  Deutsche Apotheker- und Ärztebank und Pro bAV Pensionskasse) entwickelt.

 Tarifvertragliche Regelungen für das ärztliche Praxispersonal
 Tarifvertragliche Regelungen für das zahnärztliche Praxispersonal
 Tarifvertragliche Regelungen für das tierärztliche Praxispersonal

Sie wird im Rahmen der "Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe" zu vergünstigten Konditionen angeboten. 

So funktioniert’s

Sie zahlen Ihrem Praxispersonal einen Zuschuss zur Altersversorgung oder vereinbaren mit Ihnen, einen Teil des Bruttogehaltes in die GesundheitsRente einzuzahlen. Im letzteren Fall reduzieren sich für Sie die zu zahlenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.

Ihre Praxismitarbeiter können sich beim Abschluss der GesundheitsRente auf eine attraktive Rendite und damit auf ein zusätzliches Kapitalpolster zur Ergänzung ihrer Altersversorgung freuen. Bei Einsatz der vermögenswirksamen Leistungen ist das sogar ohne Einbußen beim Nettogehalt möglich.

Was die GesundheitsRente Ihnen noch zu bieten hat, erfahren Sie von unseren kompetenten Beratern. Fordern Sie am besten gleich Ihr persönliches Angebot zur GesundheitsRente an. 


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