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Sind Sie verheiratet? Zahlt Ihr Ehepartner Beiträge in die gesetzliche Renten-Versicherung oder ist Beamter? Dann profitieren auch Sie als Arzt von der staatlichen Förderung der Riester-Rente.
Sie und Ihr Ehepartner schließen einen Riester-Vertrag ab. Ihr Partner zahlt wenigstens den Mindesteigenbeitrag, dann steht die Riester-Rente auch Ihnen als Arzt und Ehepartner zu.
Zusammen beantragen Sie die staatliche Förderung über den Dauerzulagenantrag sowie die jährliche Steuererklärung. Und schon können Sie auch als Arzt "riestern" - mit allen Vorteilen und Zulagen.
Volle Sicherheit
Mit der Riester-Rente schaffen Sie sich eine lebenslange monatliche Rente mit staatlicher Förderung. Rund 26.000 Euro Förderung bringen Ihnen Ihre Absicherung im Alter ein großes Stück Sicherheit. Dabei bleibt Ihr Kapital bei Insolvenz und Arbeitslosengeld II unangetastet ("Hartz-IV-fest").
Volle Sicherheit genießt auch Ihr Partner, denn der Vertrag ist im Todesfall auf Ihren Ehepartner übertragbar, so dass die bisher erhaltenen staatlichen Förderungen selbst bei Wegfall der unmittelbaren Förderfähigkeit nicht verloren gehen. Durch die Investition in Dachfonds betreiben wir für Sie eine größtmögliche Risikostreuung, die auf hohen Renditen fußt.
Volle Flexibilität
Ihren Rentenbeginn können Sie ab Vollendung des 60. Lebensjahres flexibel wählen. Dann können Sie sich auf Wunsch auch bis zu 30 % des Kapitals in einem Betrag auszahlen lassen.
Auf Ihrem Weg in einen sicheren Ruhestand können Sie jederzeit Sonderzahlungen und Beitragsänderungen vornehmen






